Stand 18.10.2020, 17:00 Uhr
Liebe Eltern,
die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Dazu wurde die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.
Besonders herausgestellt wird das Tragen von Masken in der Schule.
Die Verordnung legt weiterhin fest, dass die Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke eingeschränkt wird und dass außerunterrichtliche Veranstaltungen ausgesetzt werden.
Aufgrund der Änderungen in der Corona-Verordnung in Bezug auf die Maskenpflicht hat das Kultusministerium auch die Hygienehinweise überarbeitet und an den aktuellen Stand der Verordnung angepasst.
Da die Übertragung des Coronavirus hauptsächlich über Tröpfchen und Aerosole aus dem Nasen-Rachenraum erfolgt und diese Tröpfchen und Aerosole nach dem gegenwärtigen Stand der medizinischen Erkenntnis jedenfalls zum Teil von einer Mund-Nasen-Bedeckung zurückgehalten bzw. in der Ausbreitung gehindert werden können, ist die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die konsequente Einhaltung zum Schutz anderer Personen vor einer Ansteckung sinnvoll.
An den Grundschulen kann auf die Pflicht der Schüler zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, weil die ,,Kinderstudie“ der Universitätskliniken im Land ergeben hat, dass das lnfektions- und Übertragungsrisiko bei Kindern bis zum Alter von zehn Jahren deutlich geringer ist.
Ab der Klasse 5 der Werkrealschule müssen alle Schüler auch im Unterricht Masken tragen.
Wollen Schülerinnen und Schülern keine Maske tragen, so wird die Schule pädagogisch angemessen vorgehen, um die Maskenpflicht auf dem Schulgelände durchzusetzen. Sofern pädagogische Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, werden wir auch auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, insbesondere auf zeitweilige Ausschlüsse vom Unterricht, zurückgreifen müssen.
Lehrer müssen sowohl in der Grund- als auch in der Werkrealschule im Unterricht Masken tragen.
Maskenpflicht gilt jedoch nicht im fachpraktischen Sportunterricht. Im Sportunterricht sind alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist. Lehrkräften ist es gestattet, mit einer nichtmedizinischen Alltagsmaske oder einer vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung Sicherheits- und Hilfestellung zu geben.
Im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten gilt sie nicht, sofern gewisse Vorgaben eingehalten werden.
Ebenfalls angepasst wurden dabei die Regelungen zum Lüften. Hierzu hat das Umweltbundesamt eine Handreichung erarbeitet, die ein Stoßlüften alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten erfordert. Deshalb ist es notwendig, die Kinder mit angepasster Kleidung in die Schule zu schicken.
Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Hier finden sie auch die aktuelle Presseerklärung des Ministerpräsidenten Kretschmann.
Liebe Eltern,
schauen Sie bitte wieder häufiger auf unsere Homepage und bleiben Sie gesund. Jetzt steigen wir erst einmal in die letzte Woche vor den Herbstferien ein und hoffen nach den Herbstferien auf eine verbesserte Situation für uns alle.
Bleiben Sie gesund!
Lorenz Kachler, Rektor der Waldschule Walldorf GWRS
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