Kurzschuljahre

Der Schuljahresbeginn war in Deutschland weder im Kaiserreich noch in der Weimarer Republik einheitlich geregelt. Das Schuljahr begann in Deutschland seit Anfang des 20. Jahrhunderts und seit 1920 auch in Bayern zu Ostern. In den meisten anderen europäischen Ländern begann das Schuljahr nach den Sommerferien.

1941 wurde der Schuljahresbeginn im ganzen Deutschen Reich auf September festgelegt. Das wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von der Besatzungsmacht in der Britischen Zone rückgängig gemacht und, außer in Bayern (Amerikanische Besatzungszone), auch in allen übrigen Ländern der westlichen Besatzungszonen, wie es ihre Kultusminister im August 1948 dann auch fast einstimmig beschlossen. Auch im Saarland wurde der Schulbeginn nach der Eingliederung in die Bundesrepublik (1. Januar 1957) vom Herbst auf den Frühling verlegt. Das Düsseldorfer Abkommen (1955) der Kultusministerkonferenz hatte das ohne Erfolg auch Bayern empfohlen.

Mit dem Hamburger Abkommen vom 28. Oktober 1964 wurde dann beschlossen, das Schuljahr wie in Bayern und den europäischen Nachbarländern am 1. August beginnen zu lassen und die Schulpflicht auf neun Jahre zu verlängern. Zur Umstellung wurden in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zwei Kurzschuljahre durchgeführt, vom 1. April bis 30. November 1966 und vom 1. Dezember 1966 bis 31. Juli 1967. Am 1. Dezember 1966 wurden neue Schulanfänger aufgenommen, die anderen Schüler wurden wie am Ende jedes normalen Schuljahres in die nächste Klasse versetzt.

(Quelle: Wikipedia)

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