mit Ablauf des 2. April 2022 wurden sowohl die Corona-Verordnung der Landesregierung als auch die Corona-Verordnung Schule angepasst. Aufgrund der nach wie vor angespannten Infektionslage ist es dennoch wichtig, weiterhin umsichtig vorzugehen.
Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:
Maskenpflicht entfällt
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Schülerinnen und Schüler werden weiterhin zweimal pro Woche und die Beschäftigten an jedem Präsenztag getestet. Weiterhin von der Testpflicht ausgenommen sind quarantänebefreite Personen, denen zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden.
Umgang mit Coronainfektionen in der Klasse oder Lerngruppe
Bei einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Sowohl die fünftägige „Kohortenpflicht“ als auch Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht entfallen.
Die vollständigen Regelungen in der Verordnung können Sie hier lesen.
Das Waldschule Team achtet darauf, dass es wegen der Maskenpflicht keine Streitereien gibt. Wir werden sehr darauf achten, dass Schüler, Lehrer und Erzieher tolerant damit umgehen.
Ich persönlich rate unverbindlich dazu, bis zu den Osterferien die Masken zu tragen.
Lorenz Kachler, Rektor der Waldschule Walldorf
03.04.2022