Maskenpflicht für Grundschüler

Unterrichtsbetrieb ab Mo, 22.03.2021

Stand: Sonntag, 21.03.2021 22:30 Uhr

Achtung neue Verordnung: In den Pausen im Außenbereich müssen keine Masken getragen werden. LINK

Selbstverständlich werden die Kinder, die wegen der Maskenpflicht zu Hause bleiben, mit Unterrichtsmaterial durch die Lehrer versorgt.

Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung hat angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Corona-Verordnung erneut angepasst. Über die für den Schulbereich relevanten Änderungen will ich Sie hiermit informieren.

Vorgabe medizinischer Masken

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb und außerhalb des Unterrichts wird von Montag, 22. März 2021 an die Grundschulen ausgeweitet.

Solche medizinischen Masken sind nicht nur FFP-2 oder KN95 Masken, sondern auch sog. „OP-Masken“, die in der Regel aus mehreren Lagen Stoff oder Baumwolle bestehen und deren äußere Schicht flüssigkeitsabweisend ist.

Ihr Grundschulkind muss nun ab Montag mit einer der oben genannten Maske in die Schule kommen. Da wir in der Schule keine Ausnahme machen können, muss Ihr Kind zu Hause bleiben, wenn es keine Maske tragen darf. Falls Sie wegen der Kurzfristigkeit noch keine entsprechende Masken haben, geben wir am Eingangstor Masken aus.

Schnelltests

Die Schnelltests laufen am Montag und Donnerstag weiter für alle Schüler bis zur 10. Klasse weiter. Bitte nehmen Sie das Angebot an. Sie können Ihr Kind aber auch in einer Apotheke testen lassen. Die Unterlagen können Sie auf unserer Homepage unter „Blitzinfos“ herunterladen. Die Datenschutzvereinbarung muss nur einmalig abgegeben werden.

Beachten Sie bitte, dass diese Seite bis zum Montag aktualisiert werden könnte. Sie sehen dies oben am Vermerk mit der letzten Aktualisierung. Um die letzte Version zu sehen, müssen Sie evtl. den Browser mit F5 oder mit dem entsprechenden Symbol Ihres Browsers auf den neuesten Stand bringen.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Lorenz Kachler, Rektor der Waldschule Walldorf

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