Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien

Wir wünschen allen einen guten Start in das neue Jahr 2022.

Am 5.1.2022 veröffentlichte das Kultusministerium Informationen zum Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien. Einige Eckpunkte aus dem Schreiben:

Es „ist zentral, dass wir am Präsenzunterricht festhalten. Gleichzeitig müssen wir aber Vorbereitungen treffen, weil aufgrund der sich vermehrt ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus aller Voraussicht nach das Infektionsgeschehen an Dynamik gewinnen wird.“

„Um darauf vor Ort angemessen und differenziert reagieren zu können, wollen wir Ihnen einen entsprechenden Rahmen geben. Dazu wird die CoronaVO Schule zum 10.1.2022 angepasst.“ 

„Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Sie vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln.
Dies gilt sinngemäß auch für den Ganztag: Sofern unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen das Angebot nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, kann es vorübergehend reduziert werden.“

Notbetreuung

„Soweit der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, bedarf es wieder der Einrichtung einer Notbetreuung. Der wesentliche Unterschied zu der früheren, Ihnen vertrauten Regelung, sind die vorgegebenen Nachweispflichten.“

Testangebot und Testpflicht
„Derzeit gewinnen wir täglich neue Erkenntnisse über die Omikron-Variante des Coronavirus. Vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrats sollen das Testangebot und die Testpflicht vor diesem Hintergrund ausgeweitet werden.“

Erste Schulwoche nach den Weihnachtsferien
„Auch um eventuelle Eintragungen durch Reiserückkehr zu vermeiden, sollen in Schulen, die die Testpflicht mit Antigen-Schnelltests erfüllen, in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien für die Schülerinnen und Schüler täglich
Schnelltests durchgeführt werden. “

Beschränkung der Ausnahmen vom Testangebot und der Testpflicht
„Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ sowie für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.“

Maskenpflicht

Ausdrücklich weist das Kultusministerium darauf hin, „dass die von der CoronaVO Schule geregelte Maskenpflicht dadurch nicht verändert wird, also nur die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht. Die Nutzung einer FFP2-Maske ist weiterhin freiwillig.“

Pädagogischer Tag am 10.01.2022

Bitte denken Sie daran, dass am ersten Tag nach den Weihnachtsferien der Pädagogische Tag an der Waldschule stattfindet. Inhaltlich geht es grob umrissen um den Einsatz des iPads in der Schule. Schließlich haben nun alle Schüler:innen der Waldschule ein iPad.

An der Waldschule ist die Notbetreuung geregelt, die Eltern wurden rechtzeitig abgefragt, wer daran teilnehmen wird.

Weitere Infos zu Schule und Corona finden Sie unter:

Kultusministerium

Sozialministerium

Land Baden-Württemberg

SWR Aktuell

Bleiben Sie gesund

Lorenz Kachler, Rektor der Waldschule Walldorf