Update Schulbetrieb ab 12.04.2021

Präsenzunterricht nur für Abschlussklassen, Notbetreuung für Klassen 1 bis 7 findet statt.


Stand So, 11.04.2021, 18:15 Uhr

!!! Leider können wir die erweiterte Frühbetreuung von 7:00 – 08:00 Uhr sowie die Spätbetreuung von 15:30 – 17:30 Uhr zurzeit nicht anbieten, also „nur“ ab 08:00 – 15:30 Uhr. !!!

Liebe Eltern,

Alle Neuigkeiten können Sie auf den Seiten des Kultusministeriums erfahren.

Am Montag, 12.04.2021 und am Donnertstag, 15.04.2021 können sich ab 08.00 Uhr alle 9.- und 10. – Klässler kostenlos an der Schule testen lassen. Ich bitte Sie nicht nur herzlichst darum, Ihre Kinder zum Testen zu schicken, sondern empfehle dies dringendst.

Der Test ist für die Schüler in der Notbetreuung verbindlich.

Das Testangebot gilt auch für Lehrer und das Betreuungspersonal, sowie für das weitere Personal an der Waldschule.

Die Formulare für den Schnelltest am Mo, 12.04.2021 und Do, 15.04.2021 können Sie hier
— Download FRAGEBOGEN UND ERGEBNIS Schnelltest

und falls Sie noch keine Datenschutzerklärung zu Schnelltests unterschrieben haben hier downloaden:

DATENSCHUTZERKLÄRUNG (nur einmalig abzugeben)

und ab sofort auch am Zugang zur Waldschule abholen:

Falls Sie das Formular für die Notbetreuung brauchen:

Leider können wir die erweiterte Frühbetreuung von 7:00 – 08:00 Uhr sowie die Spätbetreuung von 15:30 – 17:30 Uhr zurzeit nicht anbieten, also „nur“ ab 08:00 – 15:30 Uhr.

An den öffentlichen Schulen ebenso wie an den Schulen in freier Trägerschaft werden in der Woche ab dem 12. April weder Präsenzunterricht noch andere schulische Veranstaltungen stattfinden.

Geöffnet bleiben die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche
und motorische Entwicklung, andere Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen sowie die
Schulkindergärten mit diesen Förderschwerpunkten. Sie können den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen unter Beachtung der Hygienevorgaben fortführen. Sofern dies zur Wahrung des Mindestabstands geboten ist, bieten diese
Schulen weiterhin den Unterricht im Wechselbetrieb an.

Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, welche zu einem allgemeinen Abschluss oder einem Berufsabschluss führen, gelten für sie in der Woche ab 12. April die bisherigen Vorgaben zum Präsenzunterricht (Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht) weiter. Die Schulen entscheiden dabei eigenständig über den Umfang, d. h. den Anteil des Präsenzunterrichts. Dieser ist nicht auf die Prüfungsfächer beschränkt, allerdings findet mit Ausnahme der Vorbereitung auf die fachpraktische Prüfung im Fach Sport einschließlich der fachpraktischen Leistungsfeststellungen kein Sportunterricht statt.

Es besteht für die Schülerinnen und Schüler wie bisher keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. Dies gilt so bereits seit Juli 2020 für alle Schularten – nicht die Schulpflicht, wohl aber die Präsenzpflicht ist grundsätzlich weiter ausgesetzt.

Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7

Anmeldeformular

Für die Schülerinnen und Schüler aller Schularten der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Deren maßgebliche Grundsätze sind in der bekannten Orientierungshilfe zur Notbetreuung dargestellt.

Lernen mit Materialien und Fernunterricht

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt in der ersten Woche nach den Osterferien wieder das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann, an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz.

Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten.

Schulbetrieb ab dem 19. April 2021

Derzeit ist vorgesehen, ab dem 19. April 2021 zu einem Wechselbetrieb für alle Klassenstufen aller Schularten zurückzukehren, sofern es das Infektionsgeschehen dann zulässt. Hierzu folgen zu gegebener Zeit weitere Informationen.

Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal

Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen
können.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten.
Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt
werden müssen.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat.

Liebe Eltern,

leider kann ich Ihnen derzeit keine anderen Aussagen zukommen lassen. Grüße Sie Ihre Kinder und bleiben Sie alle gesund.

Freundliche Grüße

Lorenz Kachler, Rektor der Waldschule Walldorf

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